Mitgliederversammlungen
Unsere Mitgliederversammlungen finden am 26.06.2026 in Berlin statt.
Vollmachtsabgabe für Versicherte
Sie können Ihr Stimmrecht übertragen und bis einschließlich Donnerstag, 18.06.2026 eine Vollmacht erteilen.
Aktuelle Informationen zu den nachfolgenden Themen stehen Ihnen hier zur Verfügung:
Vollmachtserteilung
- für Arbeitgeber
- für Versicherte
- für Delegierte
Unterlagen
- Rundschreiben
- Tagesordnungen und Wahlordnungen
Fragen und Antworten
Kontakt
Vollmachtserteilung
Allgemeine Informationen
Für Arbeitgeber
Arbeitgebervollmacht
Bitte drucken Sie die Vollmacht auf dem Geschäftspapier (mit den gesetzlichen Pflichtangaben) des Unternehmens aus, das die Vollmacht erteilt. Bitte beachten Sie, dass diese im Original spätestens bis 18.06.2026 bei uns eingegangen sein muss.
Für Versicherte
Wenn Sie Ihr Stimmrecht übertragen möchten, können Sie vom 11.05.2026 bis 18.06.2026 hier Ihre Vollmacht auch im Rahmen eines gesicherten elektronischen Verfahrens online erteilen.
Abgabefrist: Die Vollmachten müssen bis spätestens 18.06.2026 entweder über das Vollmachtsportal oder das BVV Kundenportal online abgegeben oder im Original per Post beim BVV eingegangen sein. Es empfiehlt sich, angemessene Zeitreserven für potenzielle technische Störungen sowie variierende Postlaufzeiten vorzusehen.
Falls Sie die Vollmacht auf dem Postweg erteilen möchten, finden Sie nachfolgend das entsprechende Formular.
Weisungen
Wenn Sie den Beschlussfassungsvorschlägen nicht folgen möchten, geben Sie bitte für den betroffenen Tagesordnungspunkt eine entsprechende Weisung direkt an Ihre delegierte Person.
Für Delegierte
Sie sind Delegierte/r und können nicht an den Mitgliederversammlungen teilnehmen? Mit einer Untervollmacht können Sie die auf Sie ausgestellten Vollmachten übertragen.
Datenschutz
Tagesordnungen und Wahlordnungen
Ihre Fragen zu den Inhalten einzelner Tagesordnungspunkte und Beschlussvorschläge senden Sie uns gern im Vorfeld über die unter "Kontakt" angegebene Mailadresse oder das Formular.
Die entsprechenden Anlagen zu den Tagesordnungspunkten einschließlich der Beschlussvorschläge stehen Ihnen spätestens am 26.05.2026 hier auf dieser Seite zur Verfügung.
Die geplanten Änderungen unter Tagesordnungspunkt 4 der Mitgliederversammlung der BVV Versorgungskasse sowie unter Tagesordnungspunkt 4 der Mitgliederversammlung des BVV Versicherungsvereins haben keine nachteiligen Auswirkungen auf bestehende Versorgungsverhältnisse.
Fragen und Antworten
Vollmachtserteilung
Wie kann ich jemanden bevollmächtigen, mein Stimmrecht wahrzunehmen?
Die Vollmachtsabgabe ist online hier auf dieser Seite unter der Rubrik "Vollmachtserteilung" möglich. Sie benötigen dafür Ihre BVV-Versichertennummer und eine Ihrer Renteninformationen ab 2024.
Bitte fragen Sie bei Ihrem Betriebsrat oder in Ihrer Personalabteilung nach. Ansonsten können Sie auch den Betriebsratsvorsitzenden des BVV benennen. Einen entsprechenden Vorschlag erhalten Sie bei der Online-Vollmachtsabgabe.
Wer kann Arbeitnehmer-Delegierte/r werden?
Jede Person, die eine laufende BVV-Versorgung hat.
Teilnahme
Nein. Sie sind nicht verpflichtet, an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen. Ihre Stimme wird dann nicht vertreten. Über die Ergebnisse informieren wir immer nach den Mitgliederversammlungen im Juli mit einem Kurzbericht.
Ich möchte gern selbst an der Mitgliederversammlung teilnehmen. Was muss ich tun?
Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, uns bis zum 18.06.2026 eine kurze E-Mail mit Ihrem Namen und Ihrer BVV-Versichertennummer zu schreiben. Sie erhalten dann von uns eine Einladung per E-Mail mit weiteren Informationen.
Benennung Arbeitgeber-Delegierte
Wer kann Arbeitgeber-Delegierter werden?
Jede/r Angestellte des Vollmacht gebenden Mitgliedsunternehmens oder eines anderen Mitgliedsunternehmens.
Was muss in der Vollmacht stehen, die wir als Arbeitgeber ausstellen?
Ein Muster und die Vorlage einer Arbeitgebervollmacht stehen Ihnen unter "Vollmachten" auf dieser Seite zur Verfügung. Gern senden wir Ihnen beides auch per E-Mail zu. Bitte beachten Sie, dass uns die Vollmacht auf dem Geschäftspapier (mit den gesetzlichen Pflichtangaben) des Vollmacht gebenden Unternehmens gemäß § 18 Abs. 2 der Satzung des BVV Versicherungsvereins und § 17 Abs. 2 der Satzung der BVV Versorgungskasse spätestens am 18.06.2026 zugegangen sein muss.
Kontakt
Wir sind für Sie da
Fragen beantworten wir Ihnen gern.
Ihr Team Mitgliederversammlung
Telefon 030 / 896 01-333
E-Mail mitgliederversammlung@bvv.de