Mitglieder­versammlungen

Unsere Mitgliederversammlungen finden am 26.06.2026 in Berlin statt.

Vollmachtsabgabe für Versicherte

Sie können Ihr Stimmrecht übertragen und bis einschließlich Donnerstag, 18.06.2026 eine Vollmacht erteilen.

Jetzt Vollmacht erteilen

Aktuelle Informationen zu den nachfolgenden Themen stehen Ihnen hier zur Verfügung:

Vollmachtserteilung

  • für Arbeitgeber
  • für Versicherte
  • für Delegierte

Unterlagen

  • Rundschreiben
  • Tagesordnungen und Wahlordnungen

Fragen und Antworten

Kontakt

Für Arbeitgeber

Arbeitgebervollmacht

Bitte drucken Sie die Vollmacht auf dem Geschäftspapier (mit den gesetzlichen Pflichtangaben) des Unternehmens aus, das die Vollmacht erteilt. Bitte beachten Sie, dass diese im Original spätestens bis 18.06.2026 bei uns eingegangen sein muss.

Für Versicherte

Wenn Sie Ihr Stimmrecht übertragen möchten, können Sie vom 11.05.2026 bis 18.06.2026 hier Ihre Vollmacht auch im Rahmen eines gesicherten elektronischen Verfahrens online erteilen.

Abgabefrist: Die Vollmachten müssen bis spätestens 18.06.2026 entweder über das Vollmachtsportal oder das BVV Kundenportal online abgegeben oder im Original per Post beim BVV eingegangen sein. Es empfiehlt sich, angemessene Zeitreserven für potenzielle technische Störungen sowie variierende Postlaufzeiten vorzusehen.

Falls Sie die Vollmacht auf dem Postweg erteilen möchten, finden Sie nachfolgend das entsprechende Formular.

Weisungen

Wenn Sie den Beschlussfassungsvorschlägen nicht folgen möchten, geben Sie bitte für den betroffenen Tagesordnungspunkt eine entsprechende Weisung direkt an Ihre delegierte Person.

Für Delegierte

Sie sind Delegierte/r und können nicht an den Mitgliederversammlungen teilnehmen? Mit einer Untervollmacht können Sie die auf Sie ausgestellten Vollmachten übertragen.

Tagesordnungen und Wahlordnungen

Die entsprechenden Anlagen zu den Tagesordnungspunkten einschließlich der Beschlussvorschläge stehen Ihnen spätestens am 26.05.2026 hier auf dieser Seite zur Verfügung.

Die geplanten Änderungen unter Tagesordnungspunkt 4 der Mitgliederversammlung der BVV Versorgungskasse sowie unter Tagesordnungspunkt 4 der Mitgliederversammlung des BVV Versicherungsvereins haben keine nachteiligen Auswirkungen auf bestehende Versorgungsverhältnisse.

Fragen und Antworten

Vollmachtserteilung

Die Vollmachtsabgabe ist online hier auf dieser Seite unter der Rubrik "Vollmachtserteilung" möglich. Sie benötigen dafür Ihre BVV-Versichertennummer und eine Ihrer Renteninformationen ab 2024.

Bitte fragen Sie bei Ihrem Betriebsrat oder in Ihrer Personalabteilung nach. Ansonsten können Sie auch den Betriebsratsvorsitzenden des BVV benennen. Einen entsprechenden Vorschlag erhalten Sie bei der Online-Vollmachtsabgabe.

Jede Person, die eine laufende BVV-Versorgung hat.

Teilnahme

Nein. Sie sind nicht verpflichtet, an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen. Ihre Stimme wird dann nicht vertreten. Über die Ergebnisse informieren wir immer nach den Mitgliederversammlungen im Juli mit einem Kurzbericht.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, uns bis zum 18.06.2026 eine kurze E-Mail mit Ihrem Namen und Ihrer BVV-Versichertennummer zu schreiben. Sie erhalten dann von uns eine Einladung per E-Mail mit weiteren Informationen.

Benennung Arbeitgeber-Delegierte

Jede/r Angestellte des Vollmacht gebenden Mitgliedsunternehmens oder eines anderen Mitgliedsunternehmens.

Ein Muster und die Vorlage einer Arbeitgebervollmacht stehen Ihnen unter "Vollmachten" auf dieser Seite zur Verfügung. Gern senden wir Ihnen beides auch per E-Mail zu. Bitte beachten Sie, dass uns die Vollmacht auf dem Geschäftspapier (mit den gesetzlichen Pflichtangaben) des Vollmacht gebenden Unternehmens gemäß § 18 Abs. 2 der Satzung des BVV Versicherungsvereins und § 17 Abs. 2 der Satzung der BVV Versorgungskasse spätestens am 18.06.2026 zugegangen sein muss.

Kontakt

Wir sind für Sie da

Fragen beantworten wir Ihnen gern.

Ihr Team Mitgliederversammlung


Telefon 030 / 896 01-333
E-Mail mitgliederversammlung@bvv.de

Kontakt aufnehmen ...