Mitgliederversammlungen

Die nächsten Mitgliederversammlungen finden am 27.06.2025 in Berlin statt. Es werden die 26. Ordentliche Mitgliederversammlung des BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V. und die 112. Ordentliche Mitgliederversammlung des BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. sein.
Termine
Vollmachtsabgabe möglich bis einschließlich | Donnerstag, 19.06.2025 |
Vollmachtsverfahren
Jede versicherte Person kann sich von einer anderen versicherten Person des BVV vertreten lassen. Hierzu stellt die versicherte Person eine Vollmacht aus. Die Vollmacht ist gültig, wenn sie gemäß § 18 Abs. 2 der Satzung des BVV Versicherungsvereins und § 17 Abs. 2 der Satzung der BVV Versorgungskasse dem Vorstand des BVV spätestens am Donnerstag, 19.06.2025, zugegangen ist.
Die oder der Delegierte ist die versicherte Person, auf welche die Vollmacht ausgestellt wurde. Die delegierte Person kann eine Untervollmacht erteilen, falls sie am Tag der Mitgliederversammlungen verhindert ist.
Vollmachtserteilung
Für Arbeitgeber
Arbeitgebervollmacht
Bitte drucken Sie die Vollmacht auf dem Geschäftspapier (mit den gesetzlichen Pflichtangaben) des Unternehmens aus, das die Vollmacht erteilt. Bitte beachten Sie, dass diese im Original spätestens bis 19.06.2025 bei uns eingegangen sein muss.
Für Versicherte
Wenn Sie Ihr Stimmrecht übertragen möchten, können Sie vom 12.05.2025 bis 19.06.2025 hier Ihre Vollmacht auch im Rahmen eines gesicherten elektronischen Verfahrens online erteilen.
Abgabefrist: Die Vollmachten müssen bis spätestens 19.06.2025 entweder über das Vollmachtsportal oder das BVV Kundenportal online abgegeben oder im Original per Post beim BVV eingegangen sein. Es empfiehlt sich, angemessene Zeitreserven für potenzielle technische Störungen sowie variierende Postlaufzeiten vorzusehen.
Online-Vollmachtsabgabe
Hier können Sie Ihre Vollmacht online erteilen. Am besten nutzen Sie dafür einen aktuellen Browser.
Falls Sie die Vollmacht auf dem Postweg erteilen möchten, finden Sie nachfolgend das entsprechende Formular.
Wenn Sie den Beschlussfassungsvorschlägen nicht folgen möchten, geben Sie bitte für den betroffenen Tagesordnungspunkt eine entsprechende Weisung direkt an Ihre delegierte Person.
Für Delegierte
Sie sind Delegierte/r und können nicht an den Mitgliederversammlungen teilnehmen? Mit einer Untervollmacht können Sie die auf Sie ausgestellten Vollmachten übertragen.
Unterlagen
Einladungsunterlagen
Hier finden Sie die Tagesordnungen mit den Beschlussfassungsvorschlägen, Erläuterungen und Informationen sowie die Berichte über die Jahresergebnisse 2024.
Fragen
Ihre Fragen zu den Inhalten einzelner Tagesordnungspunkte und Beschlussfassungsvorschläge senden Sie uns gern im Vorfeld über die unter "Kontakt" angegebene Mailadresse oder das Formular.
Datenschutz
Fragen und Antworten
Fragen zur Vollmachtserteilung
Wie kann ich jemanden bevollmächtigen, mein Stimmrecht wahrzunehmen?
Die Vollmachtsabgabe ist online hier auf dieser Seite unter der Rubrik "Vollmachtserteilung" möglich. Sie benötigen dafür Ihre BVV-Versichertennummer und eine Ihrer Renteninformationen ab 2023.
Bitte fragen Sie bei Ihrem Betriebsrat oder in Ihrer Personalabteilung nach. Ansonsten können Sie auch den Betriebsratsvorsitzenden des BVV benennen. Einen entsprechenden Vorschlag erhalten Sie bei der Online-Vollmachtsabgabe.
Wer kann Arbeitnehmer-Delegierte/r werden?
Jede Person, die eine laufende BVV-Versorgung hat.
Benennung Arbeitgeber-Delegierte
Wer kann Arbeitgeber-Delegierter werden?
Jede/r Angestellte des Vollmacht gebenden Mitgliedsunternehmens oder eines anderen Mitgliedsunternehmens.
Was muss in der Vollmacht stehen, die wir als Arbeitgeber ausstellen?
Ein Muster und die Vorlage einer Arbeitgebervollmacht stehen Ihnen unter "Vollmachten" auf dieser Seite zur Verfügung. Gern senden wir Ihnen beides auch per E-Mail zu. Bitte beachten Sie, dass uns die Vollmacht auf dem Geschäftspapier (mit den gesetzlichen Pflichtangaben) des Vollmacht gebenden Unternehmens gemäß § 18 Abs. 2 der Satzung des BVV Versicherungsvereins und § 17 Abs. 2 der Satzung der BVV Versorgungskasse spätestens am 19.06.2025 zugegangen sein muss.
Teilnahme
Nein. Sie sind nicht verpflichtet, an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen. Ihre Stimme wird dann nicht vertreten. Über die Ergebnisse informieren wir immer nach den Mitgliederversammlungen im Juli mit einem Kurzbericht.
Ich möchte gern selbst an der Mitgliederversammlung teilnehmen. Was muss ich tun?
Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, uns bis zum 19.06.2025 eine kurze E-Mail mit Ihrem Namen und Ihrer BVV-Versichertennummer zu schreiben. Sie erhalten dann von uns eine Einladung per E-Mail mit weiteren Informationen.
Kontakt
Wir sind für Sie da
Fragen beantworten wir Ihnen gern.

Ihr Team Mitgliederversammlung
Telefon 030 / 896 01-333
E-Mail mitgliederversammlung@bvv.de