Mitglieder­versammlungen

Die nächsten Mitgliederversammlungen finden am 27.06.2025 in Berlin statt. Es werden die 26. Ordentliche Mitgliederversammlung des BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V. und die 112. Ordentliche Mitgliederversammlung des BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. sein.

Termine

Vollmachtsabgabe möglich bis einschließlich Donnerstag, 19.06.2025

Vollmachtsverfahren

Jede versicherte Person kann sich von einer anderen versicherten Person des BVV vertreten lassen. Hierzu stellt die versicherte Person eine Vollmacht aus. Die Vollmacht ist gültig, wenn sie gemäß § 18 Abs. 2 der Satzung des BVV Versicherungsvereins und § 17 Abs. 2 der Satzung der BVV Versorgungskasse dem Vorstand des BVV spätestens am Donnerstag, 19.06.2025, zugegangen ist.

Die oder der Delegierte ist die versicherte Person, auf welche die Vollmacht ausgestellt wurde. Die delegierte Person kann eine Untervollmacht erteilen, falls sie am Tag der Mitgliederversammlungen verhindert ist.

Vollmachtserteilung

Arbeitgebervollmacht

Information für Arbeitgeber

Bitte drucken Sie die Vollmacht auf dem Geschäftspapier (mit den gesetzlichen Pflichtangaben) des Unternehmens aus, das die Vollmacht erteilt. Bitte beachten Sie, dass diese im Original spätestens bis 19.06.2025 bei uns eingegangen sein muss.

Für Versicherte

Wenn Sie Ihr Stimmrecht übertragen möchten, können Sie vom 12.05.2025 bis 19.06.2025 hier Ihre Vollmacht auch im Rahmen eines gesicherten elektronischen Verfahrens online erteilen.

Abgabefrist: Die Vollmachten müssen bis spätestens 19.06.2025 entweder über das Vollmachtsportal oder das BVV Kundenportal online abgegeben oder im Original per Post beim BVV eingegangen sein. Es empfiehlt sich, angemessene Zeitreserven für potenzielle technische Störungen sowie variierende Postlaufzeiten vorzusehen.

Online-Vollmachtsabgabe

Hier können Sie Ihre Vollmacht online erteilen. Am besten nutzen Sie dafür einen aktuellen Browser.

zur Vollmachtsabgabe

Falls Sie die Vollmacht auf dem Postweg erteilen möchten, finden Sie nachfolgend das entsprechende Formular.

Wenn Sie den Beschlussfassungsvorschlägen nicht folgen möchten, geben Sie bitte für den betroffenen Tagesordnungspunkt eine entsprechende Weisung direkt an Ihre delegierte Person.

Für Delegierte

Sie sind Delegierte/r und können nicht an den Mitgliederversammlungen teilnehmen? Mit einer Untervollmacht können Sie die auf Sie ausgestellten Vollmachten übertragen.

Fragen?

Sie haben Fragen zu den Inhalten der Tagesordnungen?

Ihre Fragen zu den Inhalten einzelner Tagesordnungspunkte und Beschlussfassungsvorschläge können Sie uns im Vorfeld über die unter "Kontakt" angegebene Mailadresse oder das Formular stellen.

Fragen und Antworten

Benennung Arbeitgeber-Delegierte

Jede/r Angestellte des Vollmacht gebenden Mitgliedsunternehmens oder eines anderen Mitgliedsunternehmens.

Ein Muster und die Vorlage einer Arbeitgebervollmacht stehen Ihnen unter "Vollmachten" auf dieser Seite zur Verfügung. Gern senden wir Ihnen beides auch per E-Mail zu. Bitte beachten Sie, dass uns die Vollmacht auf dem Geschäftspapier (mit den gesetzlichen Pflichtangaben) des Vollmacht gebenden Unternehmens gemäß § 18 Abs. 2 der Satzung des BVV Versicherungsvereins und § 17 Abs. 2 der Satzung der BVV Versorgungskasse spätestens am 19.06.2025 zugegangen sein muss.

Teilnahme

Nein. Sie sind nicht verpflichtet, an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen. Ihre Stimme wird dann nicht vertreten. Über die Ergebnisse informieren wir immer nach den Mitgliederversammlungen im Juli mit einem Kurzbericht.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, uns bis zum 19.06.2025 eine kurze E-Mail mit Ihrem Namen und Ihrer BVV-Versichertennummer zu schreiben. Sie erhalten dann von uns eine Einladung per E-Mail mit weiteren Informationen.

Kontakt

Wir sind für Sie da

Fragen beantworten wir Ihnen gern.

Ihr Team Mitgliederversammlung


Telefon 030 / 896 01-333
E-Mail

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